Stand: 25.06.2022

Mit Betreten/befahren des räumlichen Geltungsbereiches der Veranstaltung erkennen die Nutzer/Besucher unwiderruflich die Geltung der folgenden Platzordnung an:

  • Der Veranstalter, sowie sämtliche Hilfskräfte des Veranstalters, übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Schäden im Rahmen der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Den Anweisungen des Veranstaltungs- oder Sicherheitspersonals ist unwiderruflich Folge zu leisten.
  • Auf dem Gelände, sowie auf den Zu- & Abfahrtswegen und den Besucherparkplätzen der Veranstaltung, gilt Schrittgeschwindigkeit sowie die StVO. Das Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss ist verboten.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände, mit Ausnahme des alten Festplatzes, gilt die Einbahnstraßenregelung.
    Einsatzkräfte sowie Helfer des Veranstalters sind hiervon ausgenommen.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände sind Tiere grundsätzlich zulässig. Diese müssen jedoch an der Leine geführt werden und entsprechend Ihrer Größe/Rasse ggf. einen Maulkorb tragen.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände sind Fahrräder grundsätzlich zulässig. Diese müssen jedoch geschoben werden und dürfen nicht auf den Parkflächen sowie Zufahrts- & Rettungswegen abgestellt werden.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände dürfen Fahrzeuge jeglicher Art nur nach Vorgaben des Veranstaltungs- oder Sicherheitspersonals geparkt/abgestellt werden. Rettungsgassen sowie Zu- & Abfahrtswege sind zu jederzeit freizuhalten.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände geparkte Fahrzeuge müssen, nach Ermessen des Veranstalters, bereitgestellte Kartonagen unterlegen um das eventuelle Austreten von Betriebsstoffen zu verhindern.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände geparkten Fahrzeuge dürfen, nach Ermessen des Veranstalters, das Gelände nur unter Begleitung von Veranstaltungs- oder Sicherheitspersonal verlassen.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände ist die Verteilung von Werbemitteln jeglicher Art (Flyer, Gutscheine, etc.), auf Grund erhöhter Verschmutzung des Areals, nur nach Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Bei illegaler Verteilung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 500,00 Euro zzgl. einer Bearbeitungsgebühr vom Veranstalter erhoben.
  • Die Präsentation oder Verwendung von rechtsradikalem oder sonstigem extremistischem Gedankengut, egal in welcher Form, ist verboten.
  • Burnouts (in jeglicher Form) sowie unnötiger Lärm (Hupen, Motor-Aufheulen, Hi-Fi-Anlagen, Bluetooth Speaker, etc.) sind verboten.
  • Ferngesteuerte Flugobjekte (Drohnen, RC Flugzeuge, Multicopter, etc.) sind verboten.
    Vom Veranstalter beauftragte/genehmigte Unternehmen/Personen sind hiervon ausgenommen.
  • Offene Feuer (Lagerfeuer, etc.) sind verboten.
  • Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern und Waffen jeglicher Art ist verboten.
  • Mobile Überdachungen (Pavillons, Zelte, etc.) dürfen nur nach Genehmigung durch den Veranstalter an den vorgegebenen Plätzen aufgestellt werden sofern diese sicher befestigt werden können (Gewichte, Gurte, etc.).
  • Der Abfall ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern und Mülltonnen zu entsorgen.
  • Die Sanitären Anlagen sind zu benutzen.
  • Es gelten die, zum Zeitpunkt der Veranstaltung, gültigen Corona-Regel gemäß BayIfSMV.

Im Falle von schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung kann ein Platzverweis durch den Veranstalter ausgesprochen werden. Je nach Tatbestand muss bei Zuwiderhandlungen auch mit einer Anzeige bei der Polizei gerechnet werden.

Der Veranstalter stellt anfallende Kosten für eine Wiederinstandsetzung des Veranstaltungsgelände, die auf Grund von Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung entstehen, dem Verursacher in Rechnung.